Hördiagnostik & Tinnitus

Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) können viele verschiedene Ursachen haben. Um die genaue Ursache Ihrer Hörstörung zu ermitteln, sind eine gründliche Untersuchung des Ohres und ein Hörtest notwendig. Bei unklaren Befunden sind spezielle Hörtests erforderlich.

Wir bieten umfassende Untersuchungen für Erwachsene, Kinder und Neugeborene (Hörscreening) an. In der HNO-Praxis Aljaber nehmen wir uns viel Zeit, um die Ursache Ihrer Hörschwäche zu finden. Wir führen umfangreiche Hörtests mit den neuesten audiologischen Messverfahren durch. Dazu gehören unter anderem:

 

Subjektive Hörprüfungen:

Hörweitenprüfung (Sprachabstandsprüfung)

Im Rahmen der Hörweitenprüfung bzw. Sprachabstandsprüfung wird die Schallwahrnehmung beider Ohren getestet. Um den hohen Frequenzbereich zu prüfen, flüstert der HNO-Arzt aus verschiedenen Entfernungen nacheinander viersilbige Zahlenwörter wie 21 oder 99. Für den tieferen Frequenzbereich spricht er diese Zahlenwörter in Zimmerlautstärke. Kann der Patient das Flüstern aus sechs bis acht Metern hören, ist das Hörvermögen normal.

Stimmgabelprüfung

Mit Hilfe der Stimmgabelprüfung kann zwischen einer Schwerhörigkeit auf Grund einer Störung in der Schallempfindung oder in Folge einer gestörten Schallleitung unterschieden werden. Dazu wird eine schwingende Stimmgabel an verschiedenen Stellen des Kopfes aufgesetzt. Der so genannte Weber-Versuch dient dabei dazu, die Knochenleitung beider Ohren zu überprüfen, wobei beide Ohren miteinander verglichen werden. Hört der Patient die Töne auf beiden Ohren gleich laut, ist alles in Ordnung. Über den Rinne-Versuch werden Luftleitung und Knochenleitung des gleichen Ohrs miteinander verglichen. Hierbei wird eine zum Schwingen gebrachte Stimmgabel zuerst auf den Knochenfortsatz hinter der Ohrmuschel aufgesetzt. Sobald der Patient angibt, sie nicht mehr zu hören, wird die Stimmgabel ans Ohr gehalten, um zu überprüfen, ob der Patient nun noch etwas hört. Die Kombination dieser beiden Stimmgabelprüfungen ermöglicht es, Schalleitungs- und Schallempfindungsschwerhörigkeit zuverlässig voneinander zu unterscheiden.

Audiometrie

Durch eine Ton- oder Sprachaudiometrie kann das noch vorhandene Hörvermögen in verschiedenen Frequenzbereichen getestet werden. Bei der Tonaudiometrie (Hörschwellenmessung) erzeugt ein Generator Töne in unterschiedlichen Frequenzen. Der Patient hört diese über Kopfhörer oder Lautsprecher. Die Lautstärke der Töne wird schrittweise erniedrigt, bis der Patient den Ton gerade noch wahrnehmen kann – die so genannte Hörschwelle. Bei der Sprachaudiometrie werden dem Patienten mehrsilbige Zahlen und einsilbige Wörter vorgespielt, die er wiederholen muss. Die Lautstärke wird in mehreren Durchgängen ebenfalls stufenweise erhöht. So lässt sich feststellen, wie viel der Proband in den verschiedenen Lautstärken hören kann. Liegt eine Schallleitungsschwerhörigkeit vor, ist die akustische Information abgeschwächt. Bei einer Schallempfindungsstörung kommt die akustische Information beim Betroffenen falsch bzw. unvollständig an.

Objektive Hörprüfungen:

Tympanometrie – Beispiel einer Impedanzaudiometrie

Mit der Tympanometrie wird die Beweglichkeit des Trommelfells überprüft. Die Tympanometrie misst den Druck im Mittelohr über eine Sonde im äußeren Gehörgang. Dazu wird erst ein Unterdruck erzeugt, danach der gleiche Druck, der im Mittelohr herrscht und schließlich ein Überdruck. Die Änderungen des Luftdrucks bewirken, dass sich die Spannung des Trommelfells und der Gehörknöchelchen verändert. Diese Veränderungen werden gemessen und in einem Tympanogramm aufgezeichnet, dass dann Aufschluss über die Hörfähigkeit gibt. Die Tympanometrie gehört zu den so genannten Impedanzänderungsmessungen (Impedanz = akustischer Widerstand). 

Stapediusreflexmessung

Die Messung des Stapediusreflexes erfolgt wie bei der Tympanometrie über eine Gehörgangssonde. Man unterscheidet zwischen ipsi- und kontralateraler Messung des Reflexes. Bei der kontralateralen Messung wird zusätzlich ein Kopfhörer auf der Gegenseite aufgesetzt.

Es lassen sich folgende Unterscheidungen mittels der Impedanzmessung vornehmen:

  • Ausschluss der Mittelohrschwerhörigkeit
  • Differenzierung zwischen Innenohrschwerhörigkeit und Schädigung des Hörnerven und Hörzentrums im Gehirn.

Hirnstammaudiometrie (ABR-BERA)– Beispiel einer objektiven Audiometrie

Mit der Hirnstammaudiometrie (Brainstem Electric Response Audiometry, BERA) lassen sich die Nervenreaktionen untersuchen, die bei der Verarbeitung von Hörreizen im Gehirn stattfinden. Über 3 bis 4 Elektroden am Kopf des Patienten wird die elektrische Reaktion bestimmter Hirnregionen gemessen, wenn der Proband Töne wahrnimmt. Im Liegen hört der Patient über ein Ohr kurze, laute Klickgeräusche. Das andere Ohr wird von einem schalldichten Kopfhörer verschlossen. Die elektrischen Signale werden erfasst und von einem Computer ausgewertet. Diese objektive Untersuchungsmethode kann auch bei kleinen Kindern und schlafenden Patienten durchgeführt werden und dauert bis zu 60 Minuten. Hierüber lassen sich vor allem die Funktionalität des Hörnervs und der Hörbahn überprüfen sowie Unterschiede zwischen dem linken und rechten Ohr feststellen. Zudem können Ort und Ausmaß einer Schädigung bestimmt werden. Die Hirnstammaudiometrie gehört zu den Verfahren der Reaktionsaudiometrie und wird auch bei der Diagnostik von Schwindel mit unklarer Ursache herangezogen.

Otoakustische Emissionen (OAE)

Bei der Messung der otoakustischen Emissionen wird die Funktion des Innenohrs gecheckt: Treffen Töne auf das Ohr, ziehen sich die Sinneszellen im Innenohr, die so genannten Haarzellen zusammen. Das führt dazu, dass Geräusche ausgesendet werden – die otoakustischen Emissionen. Hochempfindliche Mess-Mikrofone, die im äußeren Gehörgang platziert werden, können diese extrem leisen Geräusche registrieren. Dieses Verfahren kommt auch bei Säuglingen (s. Neugeborenen-Hörscreening) und Kleinkindern zum Einsatz.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner